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Landesverband Saar

      • Rentenpolitik muss verlässlich sein
  • Mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einiges abverlangt. Die Rentenversorgung ist gemeinsam mit der Krankenversorgung die wichtigste soziale Errungenschaft, die nicht zuletzt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst erkämpft wurde. Die Politik steht deshalb in der besonderen Verantwortung, bei der Zukunftssicherung der Sozialsysteme mit Augenmaß und mit einem Blick auf soziale Balance und Gerechtigkeit vorzugehen.
  • Das Wichtigste ist: Die Rentenpolitik der Bundesregierung muss verlässlich sein. Die SPD Saar fordert die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf,

    • 1.   die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig zu verbessern.
  • Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist nur dann sinnvoll, wenn ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund die Regelaltersgrenze in Arbeit erreichen können. Neben dem bereits beschlossenen Programm „60plus" müssen weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt werden, wie z.B. :
    • ein öffentlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt,
    • die Wiedereinführung der Ausgleichsabgabe an die Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen,
    • die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kündigen,
    • die Verbesserung des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit durch betriebliche und
    • überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen,
    • eine Strategie zur Schaffung von alters- und alternsgerechten Arbeitsbedingungen sowie
    • eine vorausschauende betriebliche Personalplanung und Arbeits(zeit)organisation
    • 2.   die Anhebung des Renteneintrittsalters im Jahr 2012 auszusetzen, wenn die Beschäftigungsquote der über 50-jährigen geringer ist als 60 Prozent.
  • Von zentraler Bedeutung für die Anhebung des Renteneintrittsalters ist die im Gesetz verankerte Überprüfungsklausel, wonach die Bundesregierung im Jahr 2010 dem Bundestag eine Einschätzung geben muss, ob die Anhebung des Renteneintrittsalters unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertretbar ist und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.
  • Ein abschlagsfreier Renteneintritt muss außerdem nach einer angemessenen Anzahl an Beitragsjahren auch unabhängig vom Lebensalter möglich sein.

    3.   die Instrumente für einen flexiblen Rentenzugang zu verbessern.

    Ausbildungszeiten, die das verpflichtende Maß überschreiten sind eine deutliche finanzielle Belastung für die Familien und eine Hypothek für das eigene Leben. Daher ist es unabdingbar verlängerte Ausbildungszeiten ohne Rentenzahlungen {z.B. Studium und Vollzeitschulen) als Beitragsjahre anzurechnen. Dies ist ein grundlegender und wichtiger Baustein in der Öffnung des Studiums für alle Schichten der Bevölkerung. Wir wollen auch zukünftig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen flexiblen Rentenzugang ermöglichen. Insbesondere für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen wollen wir mit flexiblen Regelungen einen vorzeitigen Rentenzugang ermöglichen. Für uns hat dabei der gleitende Übergang in den Ruhestand Priorität. Dazu sind folgende Instrumente weiterzuentwickeln:

    • Die Möglichkeiten der Teilrente sowie die Hinzuverdienstgrenzen müssen — auch in
    • Kombination mit einer weiterzuführenden Altersteilzeitregelung verbessert werden.
    • Der Zugang zur Erwerbsunfähigkeitsrente muss ab dem 60. Lebensjahr unter Berücksichtigung
    • der Arbeitsmarktsituation verbessert werden
    • Das Instrument der Zusatzbeiträge muss zur Vermeidung von Rentenabschlägen erweitert
    • werden.
  • 4.   die Famtlienkomponente bei Rentenversicherung zu stärken.
  • Leistungseinschränkungen können auf Dauer nicht die Antwort auf den demografischen Wandel sein. Angesichts einer sinkenden Geburtenrate in Deutschland brauchen wir in Deutschland eine familienfreundlichere Rentenpolitik. Die Politik sollte daher künftig stärker als bisher die Erziehungszeit bei der Rentenhöhe berücksichtigen. Das wäre nach der Einführung des Elterngeldes ein weiterer Baustein hin zu einem familien- und kinderfreundlichen Land.

    Paare, die sich für Kinder entscheiden und die Kinder dann großziehen, leisten im Sinne der Generationenleistung einen wesentlichen Beitrag. Die Eltern dürfen für ihre Entscheidung daher nicht benachteiligt werden, indem sie im Vergleich zu Berufstätigen im Alter später eine niedrigere Rente erhalten.

    Dabei sollen berücksichtigt werden:

      • Besondere Würdigung von Alleinerziehungszeiten wg. reduzierter Stundenzahl und damit verbundenen geringerem anzurechnenden Einkommen stärkere Berücksichtigung von aktiven Lebensjahren insbesondere bei der Regelung: „Rente ohne Abzug mit 65 Jahren bei 40 Arbeitsjähren."
  • Darüber hinaus stellt sich die SPD Saar hinter die entsprechenden Forderungen von DGB Saar und IG Metall.
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